Für Gerichte und Versicherungen sowie für Privatpersonen erstelle ich neuropsychologische Gutachten.
Mithilfe eines Gutachtens können zum Beispiel Unfallfolgen, der Grad der Erwerbsminderung und damit die zukünftigen Arbeitsmöglichkeiten festgestellt werden. Der Auftraggeber für ein neuropsychologisches Gutachten kann ein Gericht, eine Berufsgenossenschaft, eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung oder eine Privatperson sein.
Für die Begutachtung gelten strenge Neutralität und Unabhängigkeit. Der Begutachtungstermin dauert etwa drei Stunden und umfasst die Krankheitsgeschichte, aktuelle Beschwerden sowie die Lebens- und Arbeitssituation. Durch verschiedene Tests werden dann die kognitiven Fähigkeiten geprüft: Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Sprache, (räumliche) Orientierung sowie das Planen und Lösen von Problemen.
Bitte rechnen Sie mit mehreren Wochen, bis das schriftliche Gutachten verfasst ist. Im Normalfall wird es dem Auftraggeber zugeschickt und kann dort von der betroffenen Person eingesehen werden.